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Untersuchung zur Mitwirkung von Schüler:innen

Die Schüler:innenmitwirkung ist in Sachsen gesetzlich verankert. Dies ermöglicht jungen Menschen, Leben und Unterricht an ihrer Schule mitzugestalten. Doch wird Mitwirkung an sächsischen Schulen tatsächlich gelebt? Und welche Bedarfe haben Schüler:innenvertretungen und Vertrauenslehrer:innen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich eine groß angelegte Online-Befragung der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) unter sächsischen Schüler:innenvertretungen und Vertrauenslehrkräften aus dem Jahr 2018.

Die Befragung wurde im Herbst 2018 im Rahmen des Programms Mitwirkung mit Wirkung durchgeführt. Im Auftrag der DKJS befragte die internationale Beratungsfirma Ramboll über 800 Klassensprecher:innen sowie über 200 Vertrauenslehrkräfte in Sachsen (Meldung Schulblog).

Schülerräte wünschen sich mehr Fortbildungen

Bezüglich Schüler:innenmitwirkung herrscht bei den Schülervertreter:innen ein hoher Fortbildungsbedarf. Nur die Hälfte aller befragten Schülerräte gibt an, ihre Rechte und Aufgaben zu kennen. „Ich würde mich freuen, wenn wir als Schülerrat ein paar mehr Tipps vom Kultusministerium bekämen zur Frage: Was darf ein:e Schülersprecher:in und was nicht?“, verdeutlicht ein Befragter. 85 Prozent der befragten Schülervertreter:innen haben bisher noch an keiner Fortbildung für Schülerräte teilgenommen, wobei der Großteil dies jedoch gerne tun würde. Insbesondere bei der Organisation von Projekten und bei der Lösung von Konflikten wünschen sich Schülerräte Unterstützung.

Vertrauenslehrkräfte üben Amt gerne aus

Die Ergebnisse zeigen, dass viele Vertrauenslehrer:innen ihr Amt, trotz des zusätzlichen Aufwandes von ungefähr fünf Stunden im Monat, gern ausüben. Auch die Vertrauenslehrkräfte wünschen sich mehr Fortbildungen – insbesondere zur (kollegialen) Beratung in schwierigen Situationen, zur Gestaltung der Begleitarbeit der Schüler:innenvertretung und zum Umgang mit dem Kollegium und der Schulleitung. Schwierigkeiten haben die meisten Vertrauenslehrkräfte vor allem damit, ihre Ansprechperson bei der Schulaufsichtsbehörde zu identifizieren. Beinahe zwei Drittel der Befragten wissen nicht, an wen sie sich wenden können.

Mitbestimmung vor allem außerhalb des Unterrichts

Nahezu allen befragten Schülervertreter:innen ist es wichtig, bei bedeutenden Fragen an ihrer Schule mitentscheiden zu können. Unabhängig von der besuchten Schulform gaben die Klassensprecher:innen an, die größten Mitsprache- und Entscheidungsmöglichkeiten bei Veranstaltungen und Angeboten außerhalb des Unterrichts zu haben. Innerhalb der Schulkonferenz oder bei schulischen Veranstaltungen haben die befragten Gymnasiasten mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten als die Schülervertreter:innen der Oberschulen, wobei die Oberschüler:innen bei der Gestaltung der Hausordnung stärker beteiligt sind.

„Wir haben großes Mitspracherecht an der Schule. Viele Schüler:innen kennen allerdings ihre Möglichkeiten und auch oft Rechte nicht gut. Daran wollen wir dieses Jahr stark mit dem Schülerrat arbeiten!“, berichtet eine Schülerin.

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